Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein wichtiges Urteil im VW-Abgasskandal gefällt. Laut diesem kann der Käufer eines VW mit einem Motor, der nur bei eher hohen Temperaturen die Abgasreinigung einschaltet, das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.
Die nachträglich aufgespielte Software, die das Problem beheben sollte, enthalte wieder so ein „Thermofenster“ und saniere den Schaden für den Käufer nicht, urteilte das Höchstgericht.
Klägeranwalt: „‚Löser‘ für sämtliche Verfahren“
„Diese Entscheidung ist der ‚Löser‘ für sämtliche Verfahren, die wegen des ursprünglichen Skandalmotors (EA189) geführt werden. Die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt“, sagte der Anwalt Michael Poduschka, der in diesem Fall den klagenden Autokäufer vertritt, zu dem Urteil. Auch die Auswirkungen auf alle anderen vom Abgasskandal betroffenen Automarken seien enorm.
VW: Falsche Tatsachen als Grundlage für Urteil
VW hingegen kritisierte, dass der OGH seiner Entscheidung falsche Tatsachen über das Thermofenster in der neuen Software zugrunde gelegt habe. Sonst hätte das Höchstgericht anerkennen müssen, dass der ursprüngliche Mangel mit dem Software-Update behoben wurde, meinte der Fahrzeughersteller.
Angelehnt an EuGH-Urteil
In Anlehnung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hält der OGH fest, dass die Abschaltung der Abgasreinigung außerhalb eines definierten Temperaturbereichs (Thermofenster) für den Käufer einen Schaden darstellt, da die weitere Nutzung des Fahrzeugs damit ungewiss wird.
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