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EuGH-Urteil: Millionen Autofinanzierungsverträge und Leasingverträge rechtswidrig!

Verbraucher können ihren Vertrag, der nach dem 13.06.2014 geschlossen wurde, nun widerrufen, das Auto zurückgeben und alle bislang bezahlten Darlehens- oder Leasingraten zurückfordern.

Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kasseler Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.



Der EuGH hat am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsinformationen, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingverträgen befinden, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt.

Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge sein.

Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungsraten/Leasingraten und eine evtl. geleistete Anzahlung/Leasingsonderzahlung von der Autobank/ Leasinggesellschaft unter Anrechnung eines teilweise zu leistenden geringen Wertersatzes erstattet bekommt.Zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit, kann unkompliziert aus dem Vertrag aussteigen sowie das Fahrzeug zurückgeben.




Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten (ggf. abzgl. eines geringen Wertersatzes) zurück und ist nicht länger an seinen Vertrag gebunden, künftige Zahlungen muss er nicht mehr leisten.

Gewerbetreibende undFreiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens-/Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.


EuGH hält Widerrufsinformationen für rechtswidrig

Mit Urteil vom 09.09.2021 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass fast alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch wiederrufbar sind, da die Widerrufsfrist nie zu laufen begann. Dieser Ansicht folgten bundesweit bereits zahlreiche Oberlandesgerichte, wie z. B. das OLG Celle mit Urteil vom 30.03.2022 und 25.03.2022, das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 09.02.2022 sowie das OLG Schleswig mit Urteil vom 03.02.2022, um nur einige davon zu nennen. Betroffen waren u. a. Autofinanzierungsverträge der Mercedes Benz Bank, der PSA Bank und der BMW Bank. Bemängelt wurden rechtswidrige Angaben zu Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und Beschwerdemöglichkeiten.

Ähnliche Klauseln, wie die, die vom EuGH beanstandet wurden, hat die bundesweit tätige Kanzlei Wawra & Gaibler auch in Leasing- und Kreditverträgen von anderen Banken gefunden und bereits hundertfach erfolgreich durchgesetzt.

So z. B. in Verträgen folgender Banken:

• AKF Bank

• ALD LEASE FINANZ

• AIL LEASING

• ALFA ROMEO Bank

• Audi Bank

• AUTO EUROPA Bank

• Bank 11

• Bank deutsches

Kraftfahrzeuggewerbe

• BMW Bank

• Creditplus Bank

• carcredit.de

• Deutsche Bank

• DKB Deutsche Kreditbank AG

• DSL Bank

• FCA Bank

• FIAT Bank

• Ford Bank

• HONDA Bank

• Hypo Vereinsbank

• ING DiBa

• JAGUAR Bank

• JEEP Bank

• Kia Finance Leasing

• LANCIA Bank

• LAND ROVER Bank

• MASERATI Bank

• Mercedes Benz Leasing

• Nissan Bank

• MKG Bank

• MOBILITY CONCEPT

• Opel Bank S.A.

• PEUGEOT Bank

• PORSCHE Bank

• PSA Bank

• PSD Bank

• RCI Banque S.A.

• Renault Bank

• Santander Consumer Bank AG

• Seat Bank

• SKG Bank

• Skoda Bank

• SIXT Leasing/ Allane SE

• Targobank Privatkunden AG

• Toyota Kreditbank

• Volkswagen Bank GmbH

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