VW-Skandal OGH spricht Käufer Rückabwicklung des Kaufs zu!

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein wichtiges Urteil im VW-Abgasskandal gefällt. Demnach kann der Käufer eines Volkswagens mit einem Motor, der nur bei milden Temperaturen die Abgasreinigung einschaltet, das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

 

Die nachträglich aufgespielte Software, die das Problem beheben sollte, enthalte wieder so ein „Thermofenster“ und saniere den Schaden für den Käufer nicht, urteilte das Höchstgericht (10 Ob 2/23a). „Diese Entscheidung ist der ,Löser‘ für sämtliche Verfahren, die wegen des ursprünglichen Skandalmotors (EA189) geführt werden. Die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt“, sagt der Anwalt Michael Poduschka, der in diesem Fall den klagenden Autokäufer vertritt, zu dem Urteil. Auch die Auswirkungen auf alle anderen vom Abgasskandal betroffenen Automarken seien enorm.

VW hingegen kritisiert, dass der OGH seiner Entscheidung falsche Tatsachen über das Thermofenster in der neuen Software zugrunde gelegt habe. Sonst hätte das Höchstgericht anerkennen müssen, dass der ursprüngliche Mangel mit dem Software-Update behoben wurde, meint der deutsche Autobauer.

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