Vor deutschem Bundesgericht Schweizer erhält im Dieselskandal recht!

Tausende Diesel-Käufer ausserhalb Deutschlands können wieder auf Schadenersatz hoffen:
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag im Musterfall eines Schweizer Kunden entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Sammelklage erfüllt sind.

Die ausländischen Diesel-Käufer hatten ihre Forderungen gegen VW an den Online-Dienstleister Myright abgetreten. Anders als zuvor die Gerichte in Braunschweig urteilte der BGH nun, dass Myright alle Voraussetzungen erfüllt, um die Forderungen letztlich über Sammelklagen einzutreiben.

Eine besondere Sachkunde im Schweizer Recht müsse die deutsche Financialright GmbH, die hinter Myright steht, dafür nicht nachweisen. Damit können die einzelnen Ansprüche jetzt inhaltlich geprüft werden.

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