Auf diesem Weg sollen zusätzliche Aussagen in die Hauptverhandlung einfließen können – wohl um überhaupt genug Material für die nächsten Schritte zu haben. Denn die normalerweise reichlichen Einsichten aus den Auftritten der Zeugen vor Gericht sind im Fall von „Dieselgate“ so spärlich, dass das gesamte Strafverfahren seit Monaten lahmt. Am Donnerstag (9.30 Uhr) soll es in der Braunschweiger Stadthalle weitergehen.
Zuletzt hatte es immer wieder Verschiebungen und Sitzungsausfälle gegeben – teils aufgrund von Corona-Infektionen, oft aber auch wegen Prozessteilnehmern, die sich auf ihr Recht zur Aussageverweigerung beriefen. Etliche der bisher geladenen Zeugen sind nämlich in Folgeverfahren zur Aufarbeitung der VW -Dieselaffäre selbst angeklagt.
Dass sie sich in der laufenden, im vergangenen September gestarteten Hauptverhandlung mit vier angeklagten Ex-Führungskräften nicht durch Antworten auf die Fragen des Vorsitzenden belasten müssen, ist ihr gutes Recht. Der manchmal schon etwas angespannt wirkende Richter Christian Schütz überlegte aber, wie die Hängepartie aufzulösen wäre.
Ein möglicher Weg: Einzelne Strafverfolger auch lange nach den Eröffnungsvorträgen der Staatsanwaltschaft noch einmal aus wichtigen eigenen Zeugenvernehmungen berichten lassen, um so indirekt ein Bild von den Geschehnissen rund um die Entstehung des 2015 aufgeflogenen Dieselbetrugs zu gewinnen. Welcher Vernehmungsbeamte wann befragt werden soll, steht nach Auskunft des Gerichts noch nicht fest. Dies werde man nun zunächst genauer beraten. Möglichst solle es mit dem neuen Ansatz jedoch bereits beim nächsten Termin losgehen