Vor dem Höchstgericht geht es um die Frage, ob Banken für gesetzliche Kreditstundungen Zinsen verlangen dürfen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schlampige Regelungen zu Streit führen
Alles musste schnell gehen, als die Regierung im März 2020 den ersten landesweiten Lockdown über Österreich verhängte. Geschäfte, Sportanlagen und Parks wurden von einem Tag auf den anderen geschlossen. Nach einigen Wochen war der erste Lockdown zwar wieder vorbei, viele Maßnahmen, die die Regierung damals beschloss, beschäftigen die Gerichte aber bis heute – so auch die zinslosen Kreditstundungen, über die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag öffentlich verhandelte.
Aus Sorge, dass viele Menschen in die Arbeitslosigkeit schlittern und ihre Kreditraten nicht mehr bezahlen können, hatte die Koalition im Frühjahr 2020 zu einer drastischen Maßnahme gegriffen: Kredite von Personen, die ihren Job verloren oder in Kurzarbeit mussten, wurden für eine Dauer von drei Monaten gesetzlich gestundet. Später wurde die Regelung auf sieben und dann auf insgesamt zehn Monate ausgedehnt. Betroffene mussten zwischen 1. April 2020 und 31. Jänner 2021 vorübergehend keine Raten an ihre Banken bezahlen. Die Kredite verlängerten sich damit automatisch um diesen Zeitraum.