Urteilsverkündung in Luxemburg!

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Abgasskandal!!

 

Urteilsverkündung in Luxemburg
Bei den österreichischen Gerichten waren rund 1.300 Einzelverfahren und zwölf Sammelverfahren des VKI unterbrochen, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2022 abzuwarten. Der Europäische Gerichtshof hat nun vorgegeben, wie es in den Verfahren gegen die Volkswagen AG in Österreich weitergeht.

Der EuGH hat in unserer Rechtssache folgendes Urteil verkündet:

 

 

Wenn eine (temperaturabhängige) Abschalteinrichtung die Funktion der Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen (auch wenn sie deutlich unter 15 Grad sind) im überwiegenden Teil des Jahres verringert, ist dieses Thermofenster jedenfalls unzulässig.

Wenn diese Abschaltung nicht im überwiegenden Teil des Jahres in Betrieb ist und ausschließlich dazu dient, den Motor vor unmittelbaren Risken in Form von Beschädigung oder Unfall zu schützen und diese Risken so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr für den Betrieb des Fahrzeuges darstellen, kann eine Abschaltung zulässig sein, aber nur dann wenn es zum Zeitpunkt der Ausstellung der Typengenehmigung keine andere technische Möglichkeit gegeben hat, um dieses Risiko abzuwenden. Ob das zutrifft, muss für jede einzelne Fahrzeuggruppe das nationale Gericht prüfen.

 

 

Die Voraussetzungen für die Ausnahme von der grundsätzlich bestehenden Abgasreinigungspflicht wird VW nicht erfüllen können:

die Abgasreinigung funktioniert im überwiegenden Teil des Jahres nicht
es besteht keine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeuges, die durch das Thermofenster beseitigt wird;
außerdem stand damals ohnehin bereits die ad blue Technologie zur Verfügung, die nur deshalb nicht verwendet wurde, um Geld zu sparen.
Das gesamte Urteil finden Sie hier.
Welche Konsequenzen hat dieses Urteil aus unserer Sicht?

 

 

Auch nach Softwareupdate bleiben Fahrzeuge mit einem EA189 Motor illegal. Auch andere Marken und Modelle mit temperaturabhängiger Abschalteinrichtung sind illegal.

In C-100/21 hat der Generalanwalt bereits ausgeführt, dass es ausreicht, wenn die Hersteller fahrlässig, das heißt mit leichtem Verschulden, gehandelt haben. Das ist jedenfalls bei allen Herstellern so.

Einerseits sind dadurch die Zulassungsbehörden unter Zugzwang, da damit endgültig klargestellt ist, dass auch eine temperaturabhängige Abschalteinrichtung (im Volksmund Thermofenster genannt) unzulässig ist. Aus unserer Sicht müsste von den Behörden – in Österreich das Verkehrsministerium – die betroffenen Fahrzeuge für ein Update rückgerufen werden.

Andererseits ist es in den Zivilverfahren betreffend des Skandalmotors EA189 so, dass es jetzt wohl nur mehr um die Schadenshöhe gehen kann. An der Rechtswidrigkeit der Abschalteinrichtung (auch der temperaturabhängigen Abschalteinrichtung nach Update) besteht nunmehr kein Zweifel mehr.