Abgasskandal: Klarstellung durch OGH und Klärung für Sammelverfahren verhindert
Seit Bekanntwerden des VW-Dieselskandals vor mehr als sieben Jahren warten betroffene Konsument:innen auf Entschädigung. Allein der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt dazu Sammelklagen mit rund 10.000 Geschädigten, die Rechtsanwaltskanzlei Poduschka Partner rund 1.300 Einzelverfahren. Die grundsätzliche Entschädigungspflicht von VW wurde bereits im Mai 2020 vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig festgestellt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte im Sommer 2022, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist. Dennoch versucht VW vor österreichischen Gerichten weiterhin eine Haftung zu bestreiten und eine angemessene Entschädigung der österreichischen Kund:innen zu verzögern. Jetzt hat VW eine richtungsweisende Klarstellung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu den Rechtsfolgen der EuGH-Entscheidung zum Thermofenster verhindert. Dadurch bleiben die Gerichte weiterhin mit tausenden ungeklärten Fällen belastet, die sich von dieser OGH-Entscheidung Klärung erwartet hatten.
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