Sieben Jahre nach Auffliegen des Abgasskandals warten etliche Tausend Diesel-Kläger bis heute vergeblich auf Schadenersatz von VW. Es geht um die rund 28.000 Betroffenen, die ihre Forderungen an den Rechtsdienstleister Myright für eine seiner acht Sammelklagen mit Kunden aus Deutschland abgetreten hatten.
Aus der schriftlichen Begründung eines im Juni verkündeten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) geht zwar eindeutig hervor, dass das Geschäftsmodell von Myright und die massenhafte Bündelung von Ansprüchen zulässig sind. Das hatte Volkswagen lange bestritten.
Lücken oder Verschleppen?Trotzdem ist keine schnelle Lösung in Sicht. „Es kann noch einige Jahre dauern, bis es in den großen Sammelklagen zu einer Entscheidung kommt“, teilte der Konzern auf Anfrage mit. Der Sachvortrag von Myright enthalte „zahllose Lücken, Widersprüche und Unstimmigkeiten“. Für einen Vergleich fehle daher eine „verlässliche Grundlage“. Die Gerichte müssten sich nun mit den einzelnen Ansprüchen befassen.
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