Im Zuge des Dieselskandals wollen Verbraucherschützer Schadenersatz von Mercedes erstreiten. Nun haben sie einen Teilerfolg erzielt. Die gut 2800 betroffenen Kunden brauchen aber weiter Geduld.
Stuttgart. Teilerfolg für Mercedes-Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat festgestellt, dass in bestimmten Diesel-Fahrzeugen des Autoherstellers unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag in Stuttgart verkündete. Damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die er im Zuge des Dieselskandals gegen Mercedes-Benz eingereicht hatte.
Der Verbraucherschützer forderten Mercedes auf, Verantwortung für die Abschalteinrichtungen zu übernehmen. „Das Gericht hat die Auffassung des vzbv bestätigt“, teilte der für Sammelklagen zuständige Teamleiter, Ronny Jahn, mit. Nun seien wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt.
Der Stuttgarter Autobauer kündigte nach dem Urteil an, beim Bundesgerichtshof Revision einlegen zu wollen. „Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht“, sagte ein Sprecher. Die Auslegung der komplexen Vorschriften sei zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar gewesen und nicht in der Absicht erfolgt, unrechtmäßig zu handeln. Die Ansprüche halte man weiter für unbegründet.
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