Der Verkehrsminister sieht durch ein EuGH-Urteil ein Horrorszenario auf Deutschlands Autofahrer zukommen. Das nötigt die EU zu scharfem Widerspruch. Was steckt dahinter?
Brüssel, Wien. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) positioniert sich häufig als Anwalt der Autofahrer. So auch in der vergangenen Woche, als er in einem Brandbrief an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vor der Stilllegung von 8,2 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland warnte.
Mittlerweile hat die EU-Kommission dem Verkehrsminister geantwortet. Seine Annahme, wonach die Behörde davon ausgehe, dass Abgasvorschriften womöglich rückwirkend geändert werden müssten, sei „irreführend“, bekundete EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Die Schreiben liegen dem Handelsblatt vor.
Anlass für Wissings Sorgen ist ein derzeit laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Konkret geht es in dem Fall um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Dieselfahrzeugen. Der deutsche Verkehrsminister hat nun Sorge, dass das noch ausstehende Urteil in höchster Instanz auch Auswirkungen auf schon zugelassene Euro-5- und Euro-6-Diesel hat.
Das Gerichtsverfahren basiert ursprünglich auf einer Klage eines Mercedes-Kunden, der sich im Skandal um Schadstoffwerte von Dieselautos vom Dax-Konzern betrogen fühlt. Der Skandal selbst hatte für eine Änderung der Abgasüberprüfung gesorgt, die damit auch EU-Recht entsprechen sollte.
Wurde bis dahin die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten unter Laborbedingungen in Testzentren kontrolliert, finden die Überprüfungen mittlerweile in einem realistischen Testbetrieb statt. Dafür fahren die Prüfer bestimmte Strecken mit unterschiedlichen Fahrstilen, die das durchschnittliche Fahrverhalten simulieren sollen. Nur wurde für zugelassene Fahrzeuge nicht rückwirkend geprüft.
Hier gehts lang zum Artikel..... !
Comments