In der Causa Diesel Schadenersatzanspruch !
Es gibt folgende entscheidende Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs:
Der Bundesgerichtshof bestätigte zunächst mit Grundsatzurteil (Urt. V. 25.05.2020 – Az. VI ZR 252/19, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen den Motorenhersteller wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen. Die Rechtslage zur Haftung dem Grunde nach ist damit grundsätzlich geklärt.
Nach der nunmehr geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 06.07.2021 – Az. VI ZR 40/20) steht auch zur Haftung der Höhe nach fest, dass im Rahmen der deliktischen Haftung gemäß § 826 BGB auch ein Anspruch auf den sogenannten kleinen Schadensersatz besteht (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 11.12.2019 – Az. 9 U 3/19). Hier sind 25 % des jeweils geleisteten Kaufpreises in Ansatz zu bringen.
Der Bundesgerichtshof hat auch noch ganz aktuell (Urt. v. 24.01.2022 – Az. VI a ZR 100/21) die unter Ziffer 2 stehende Rechtsprechung bestätigt.
Comments