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Für Höchstgericht ist Softwareupdate im Dieselskandal keine Reparatur!

Der Oberste Gerichtshof verwirft das Argument, der Schaden im Abgasskandal sei mittels Softwareupdate saniert worden. Als Motorenhersteller sei Volkswagen der "arglistige Dritte"

Nach Jahren des Wartens auf den Europäischen Gerichtshof geht es jetzt Schlag auf Schlag mit OGH-Urteilen im Abgasskandal.

imago images/McPHOTO

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen weiteren Baustein in der unendlichen Geschichte des Dieselskandals gesetzt. Das Höchstgericht hat im Fall eines Audi Q3 bemerkenswerte Feststellungen getroffen, die auch die mehr als 9.000 im Sammelverfahren des Vereins für Konsumenteninformation versammelten Fahrzeughalter ein Stück weiterbringen.

Der OGH beschied, dass das Softwareupdate, mit dem die Abgasmanipulation nach Auffliegen des Skandals im Jahr 2015 saniert werden sollte, keine Reparatur war. Vielmehr wurde mit dem – notabene von der deutschen Zulassungsbehörde KBA angeordneten – Update "eine unzulässige Abschalteinrichtung durch eine andere unzulässige Abschalteinrichtung" ausgetauscht. Deshalb liegt laut OGH nach der Verbesserung weiterhin ein Sachmangel in Form einer verbotenen Abschalteinrichtung vor.




Der Schaden wurde durch die neue Software für die Motorsteuerung somit nicht saniert oder aufgehoben, heißt es im OGH-Urteil (2 Ob 5/23h), das dem STANDARD vorliegt. "Diese Umstände führen nicht dazu, dass der ungewollte Vertragsschluss rückwirkend zu einem gewollten wird". Somit berechtigt dieser Sachmangel zur Rückabwicklung des im April 2015 getätigten Autokaufs, der Besitzer des Audi Q3 bekommt den Kaufpreis von 35.850 Euro zuzüglich vier Prozent Zinsen zurück. Lediglich das Nützungsentgelt für die gefahrenen Kilometer wird abgezogen. Im Gegenzug geht der Stadtgeländewagen zurück an den Händler.

Volkswagen haftet

Damit ist der Wolfsburger Konzern mit seiner Argumentation auf voller Linie abgeblitzt. Das Vorbringen, die verharmlosend als Thermofenster bezeichnete automatische Abschaltung der Abgasreinigung bei Temperaturen unter 15 und über 33 Grad sowie ab tausend Höhenmetern sei durch Aufspielen des Softwareupdates nachträglich saniert worden, geht damit ins Leere. Ebenso der Einwand, die Abgasrückführung werde zum Schutz des Motors vor Versottung jetzt doch erst unter fünf Grad Celsius abgeschaltet und nicht schon bei 15 Grad, was dazu führt, dass das mit "Blue Motion" beworbene Fahrzeug mehr als die Hälfte des Jahres ohne beziehungsweise mit stark gedrosselter Abgasreinigung herumkurvt. Derlei Argumente verfingen bei den Höchstrichtern nicht mehr.


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