Am 9. September 2021 erging ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Widerrufsinformationen in nahezu allen Autokredit- und Leasingverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärte. Diese bahnbrechende Entscheidung ermöglicht es, auch Jahre nach Vertragsabschluss, diese Verträge zu widerrufen und könnte bis zu 20 Millionen Autofinanzierungs- und Leasingverträge betreffen.
In Kombination mit dem Urt. v. 21.12.2023, Rs. C-38/21, C-47/21 und C-232/21 dürften weiterhin viele Leasingverträge mit Kaufverpflichtung am Ende der Leasinglaufzeit widerruflich sein.
Die Konsequenzen des EuGH-Urteils
Jeder Verbraucher, der ein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig von Kraftstoffart oder Neu- oder Gebrauchtwagenstatus, kann grundsätzlich von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Folgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher sämtliche Tilgungsraten oder Leasingraten sowie eine eventuell geleistete Anzahlung oder Leasingsonderzahlung von der Autobank oder Leasinggesellschaft zurückfordern kann. Darüber hinaus wird er von zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit, kann den Vertrag unkompliziert beenden und das Fahrzeug zurückgeben. Dies bedeutet, dass der Verbraucher sämtliche bisher gezahlten Raten (abzüglich eines möglichen geringen Wertersatzes) zurückerhält und nicht mehr an den Vertrag gebunden ist.
Gewerbetreibende und Freiberufler können vom Widerrufsjoker nur Gebrauch machen, wenn der Darlehens- oder Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.
EuGH hält Widerrufsinformationen für rechtswidrig
Das Urteil des EuGH vom 9. September 2021 erklärte nahezu alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist für widerrufbar. Diese Auffassung teilten bereits mehrere Oberlandesgerichte bundesweit, darunter das OLG Celle, OLG Frankfurt am Main und OLG Schleswig. Betroffen waren unter anderem Finanzierungsverträge von Autobanken wie der Mercedes Benz Bank, der PSA Bank und der BMW Bank. Beanstandet wurden rechtswidrige Angaben zu Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen und Beschwerdemöglichkeiten.
Betroffene Anbieter:
AKF Bank
ALD LEASE FINANZ
AIL LEASING
ALFA ROMEO Bank
Audi Bank
AUTO EUROPA Bank
Bank 11
Bank deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe
BMW Bank
Creditplus Bank
Deutsche Bank
DKB Deutsche Kreditbank AG
DSL Bank
FCA Bank
FIAT Bank
Ford Bank
HONDA Bank
Hypo Vereinsbank
ING DiBa
JAGUAR Bank
JEEP Bank
Kia Finance Leasing
LANCIA Bank
LAND ROVER Bank
MASERATI Bank
Mercedes Benz Leasing
Nissan Bank
MKG Bank
MOBILITY CONCEPT
Opel Bank S.A.
PEUGEOT Bank
PORSCHE Bank
PSA Bank
PSD Bank
RCI Banque S.A.
Renault Bank
Santander Consumer Bank AG
Seat Bank
SKG Bank
Skoda Bank
SIXT Leasing/ Allane SE
Targobank Privatkunden AG
Toyota Kreditbank
Volkswagen Bank GmbH
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