Ein Gericht in Braunschweig hat VW dazu verurteilt, einem Österreicher den Kaufpreis für seinen VW - nach Abzug einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückgabe des Fahrzeugs - zurückzuzahlen, teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) mit. Entscheidend für das Urteil war ein Grundsatzentscheid des österreichischen OGH von Mitte Mai, wonach Käufer von VW mit einem Motor, der nur teilweise das Abgas reinigt, den Kaufpreis zurückverlangen können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, VW wird dagegen berufen, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens zum Urteil. VSV-Chefjurist Peter Kolba rechnet im Gespräch mit der APA auch in den Instanzen nicht mehr mit einer Abänderung der Entscheidung, da das OGH-Urteil eindeutig ausgefallen sei.
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