BGH NEUES URTEIL !!!
Ein neues Urteil deutet sich in der VW-Diesel-Affäre an: Auch wenn Kläger ihr Auto inzwischen verkauft haben, steht ihnen voraussichtlich ein finanzieller Ausgleich zu.
VW hat seine Kunden beim Schadstoffausstoß seiner Dieselmotoren systematisch getäuscht – dies entschied der Bundesgerichtshof vor einem Jahr. Nun zeichnet sich ein weiteres Urteil ab: Auch wenn sie ihr Auto mittlerweile verkauft haben, dürfen die Kläger auf Schadenersatz hoffen. Das wurde bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Der Anwalt von VW hingegen argumentierte, wenn der Kläger das Auto nicht mehr zurückgeben könne, falle der Schadenersatz geringer aus. Wann die Richter ein Urteil verkünden, wollten sie noch im Laufe des Dienstags entscheiden.
In einem Fall hatte die Klägerin ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 im laufenden Verfahren für rund 4.500 Euro verkauft. Der Autobauer ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe – es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei.
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VW sind nach eigenen Angaben um die 1.000 ähnliche Fälle bekannt. Bei dem Autobauer geht man davon aus, dass noch viele andere Kläger ihr Auto inzwischen verkauft haben dürften. (Az. VI ZR 575/20)
Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine "Wechselprämie" von 6.000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei. (Az. VI ZR 533/20)
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