Volkswagen-Abgasskandal !!!!
Fast sechs Jahre ist es her, dass der Abgasskandal beim Volkswagen-Konzern aufgeflogen ist. Millionen Dieselfahrzeuge waren damals von den Abgasmanipulationen betroffen – deren juristische Aufarbeitung dauert bis heute an. Nun deutet sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) an, das gut für all jene sein könnte, die ihr Dieselfahrzeug inzwischen verkauft haben. Sie können trotzdem auf Schadenersatz hoffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Worum geht es bei dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof? Die Richter am BGH müssen die Frage klären, ob Käufer eines Dieselmodells mit manipulierter Abgasreinigung auch dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft haben.
Verhandelt werden dabei aktuell zwei Verfahren: In dem einen Verfahren geht es um ein Fahrzeug mit manipuliertem EA-189-Motor. Die Klägerin hatte das Fahrzeug im laufenden Verfahren für 4500 Euro verkauft, fordert aber dennoch Schadenersatz. Der Volkswagen-Konzern vertrat daraufhin die Ansicht, dass sich die Sache damit erledigt habe. Das Oberlandesgericht Köln gab jedoch der Klägerin recht. Aus Sicht der dortigen Richter kam es allein darauf an, ob das Auto beim Kauf bereits mangelhaft gewesen sei (Az.: VI ZR 575/20).
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