Ein EuGH-Gutachten stärkt der Deutschen Umwelthilfe den Rücken im Kampf gegen Systeme, die Abgasreinigungssysteme in Autos gezielt abschalten. Eine anerkannte Umweltorganisation dürfe demnach eine Verwaltungsentscheidung, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt, gerichtlich anfechten. Sie verteidige damit das allgemeine Interesse. So sieht es der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos. Laut Rantos seien EU-Staaten verpflichtet, einen wirksamen gerichtlichen Schutz des Umweltrechts zu gewährleisten.