Auch wir haben in dieser Zeit viele Informationen geteilt und alle betroffenen Menschen aufgeklärt. Wir haben viele e mails bekommen und haben immer darauf hingewiesen das es de facto keine rechtliche Grundlage für nichts gab und rückwirkend seht ihr den Beweis.

 

 

Weil sie keine Maske tragen kann, wurde eine Wiener Lehrerin gekündigt. Sie wehrte sich juristisch und bekam nun im ersten Verfahren recht. Das Verwaltungsgericht entschied zu ihren Gunsten. Entschieden ist noch nichts.

Die Wiener Lehrerin mit Jahrzehnten an Berufserfahrung war von der Bildungsdirektion kurz vor der Pension vor die Tür gesetzt worden. Der Grund: Sie konnte keine Maske tragen und keinen Covid-Test machen. Ein ärztliches Attest hatte das bestätigt. Trotzdem wurde sie im Dezember 2021 gekündigt. Denn der Amtsarzt erkannte das Attest als ungültig an und nannte H. „theatralisch“.

Erster Erfolg

Sie klagte gegen die Kündigung – und konnte jetzt das erste Verfahren gewinnen. Das Wiener Verwaltungsgericht gab der Lehrerin im ersten von drei Verfahren recht. Es handelte sich um den Status ihrer Beamtenpragmatisierung. Das Gericht sah es anders als die Bildungsdirektion, die von einer „provisorisch pragmatisierten Beamtin“ gesprochen hatte. Im Falle einer Pragmatisierung wäre ein Disziplinarverfahren und keine Kündigung vorgesehen.

 

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