Als erstes oberstes Gericht urteilt der Europäische Gerichtshof zuungunsten von Mercedes-Benz. Verbraucheranwälte erwarten eine neue Klagewelle, Mercedes gibt sich gelassen.
Düsseldorf Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einem Diesel-Besitzer im Streit mit Mercedes-Benz Recht gegeben. Danach muss der Autobauer einem Kunden grundsätzlich Schadenersatz zahlen, weil in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verbaut ist. Der Käufer habe einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihm durch die Abschalteinrichtung ein Nachteil entstanden sei, entschied der EuGH am Dienstag.
Diese Frage wollte das mit der Klage eines Mercedes-Fahrers befasste Landgericht Ravensburg von den Luxemburger Richtern geklärt haben. Das Verfahren wird nun nach der Grundsatzentscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Im Kern geht es nun darum, den möglichen Schaden für den Kunden zu beziffern. „Wir halten die im Rahmen von Dieselkundenklagen geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehmen nach wie vor für unbegründet“, erklärte ein Sprecher von Mercedes-Benz auf Anfrage. Die betroffenen Fahrzeuge seien weitgehend wertstabil.
Der Sprecher sagte auch, dass das Unternehmen weiterhin davon ausgeht, dass im vorliegenden Fall keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe das Fahrzeug nicht einmal zurückgerufen.