Mercedes-Benz muss einem Dieselbesitzer unter Umständen Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung leisten, entschied der EuGH!
Wien/Luxemburg – Wieder ein Hoffnungsschimmer für Dieselautobesitzer: Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller Anspruch auf Schadenersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Dafür reiche eine einfache Fahrlässigkeit, es brauche dafür keinen Vorsatz des Fahrzeugherstellers. Das ist die Kernaussage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der am Dienstag sein Urteil im Fall eines deutschen Fahrzeughalters gefällt hat, der im März 2014 einen gebrauchten Mercedes D220 CDI bei der Mercedes-Benz Group gekauft hatte.