Grünes Licht für Sammelklagen aus Ausland!

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Im VW-Abgasskandal haben Zehntausende ausländische Dieselkäufer ihre Forderungen an den Dienstleister Myright abgetreten. Der BGH hat nun entschieden, dass das rechtens ist – Käufer können auf Schadenersatz hoffen.

Tausende ausländische Diesel-Käufer, die ihre Forderungen gegen VW an den Online-Dienstleister Myright abgetreten haben, können wieder auf Schadenersatz hoffen. Anders als zuvor die Gerichte in Braunschweig urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im Musterfall eines Schweizer Kunden, dass Myright alle Voraussetzungen erfüllt, um die Forderungen letztlich über Sammelklagen einzutreiben.

Eine besondere Sachkunde im Schweizer Recht müsse die deutsche Financialright GmbH, die hinter Myright steht, dafür nicht nachweisen. Damit können die einzelnen Ansprüche jetzt inhaltlich geprüft werden. (Az. VIa ZR 418/21)

 

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