EuGH Urteil vom 09.09.2021: Millionen Autofinanzierungsverträge rechtswidrig

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EuGH Urteil vom 09.09.2021: Millionen Autofinanzierungsverträge rechtswidrig!

Verbraucher können nun ihren Vertrag widerrufen, auch wenn er schon viele Jahre alt ist, das Auto zurückgeben und alle bislang bezahlten Darlehens- oder Leasingraten zurückfordern. Eine kostenlose Ersteinschätzung, bietet die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.

Der EuGH hat am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsinformationen, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingverträgen befinden, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge sein. Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungsraten und eine evtl. geleistete Anzahlung von der Autobank/Leasinggesellschaft erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit. Im Gegenzug muss er das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Bei Kreditverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss der Verbraucher nach Einschätzung der Kanzlei Wawra & Gaibler keinen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer bezahlen. Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten zurück und ist sein Auto somit quasi umsonst gefahren. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens-/Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.