Thermofenster sind illegale Abschalteinrichtungen!
Der Europäische Gerichtshof hat heute ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Der EuGH hat klargestellt, dass auch die sogenannten „Thermofenster“ (welche den Ausstoß von Schadstoffen nur bei einer bestimmten Außentemperatur reduzieren) illegale Abschalteinrichtungen im Sinn der EU-Verordnung für die Typisierung von Kraftfahrzeugen darstellen.
Eine Auflösung des Kaufvertrags für ein Fahrzeug, das mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet ist, sei nicht ausgeschlossen, urteilte das Gericht. Allerdings sei eine Zulässigkeit möglich, wenn die Einrichtung notwendig wäre, um einen Schaden am Motor und damit ein Unfallrisiko zu vermeiden.
Notwendig sei das Thermofenster dann, „wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung solche Risiken abwenden kann“, heißt es in der Urteilsbegründung. Gerichte in Österreich müssen nun prüfen, ob so eine Notwendigkeit gegeben ist.
VW als Anlass, aber Urteil gilt für alle
Die Entscheidung des EuGH erfolgt auf Basis mehrerer Verfahren gegen Volkswagen, betrifft aber alle Dieselhersteller, die Thermofenster in ihren Automobilen verbauen. Konkret geht es um drei Klagen, die an österreichischen Gerichten verhandelt wurden. Der Oberste Gerichtshof sowie die Landesgerichte Klagenfurt und Eisenstadt legten dem EuGH dazu Fragen vor. Volkswagen argumentiert, dass das Thermofenster technisch zum Schutz des Motors nötig sei und ohne dieses ein Unfallrisiko bestehe. Die Kläger sehen kein erhöhtes Unfallrisiko.
Freude bei Verbraucherschützern
„Damit ist Schluss mit der Argumentation der Dieselhersteller und auch deutscher Behörden, dass diese Thermofenster für die Schonung des Motors dienen und daher legal seien,“ freut sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Der VSV vermittelt daher weiterhin Schadenersatzklagen gegen die Dieselhersteller vor deutschen Gerichten.“
Der VSV hat bislang rund 600 Klagen gegen VW in Deutschland anhängig gemacht. Weiters hat der VSV österreichische Fahrzeuginhaber unterstützt, sich an der Musterfeststellungsklage des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen Mercedes anzuschließen.