In dem Fall geht es um den Vorwurf von einer illegalen Abschalteinrichtung in Dieselautos von Mercedes Benz.

Der deutsche Autobauer Mercedes-Benz ist nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof gegenüber Käufern von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verpflichtet. Der Erwerber eines Fahrzeugs mit illegaler Abschalteinrichtung habe einen Ersatzanspruch gegen den Hersteller, erklärte Generalanwalt Athanasios Rantos am Donnerstag.

Es sei Sache der EU-Mitgliedstaaten, Methoden zur Berechnung eines solchen Ersatzanspruchs festzulegen. Das Landgericht Ravensburg hatte den EuGH angerufen, um zu klären, ob der Autobauer haftet. Das Gericht folgt beim Urteil häufig der Einschätzung des Generalanwalts.

 

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