Dieselskandal: Erstes OGH-Erkenntnis in Minderwertverfahren!

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Laut Anwalt steht nun „die Tür zu 30 Prozent des Kaufpreises für alle Besitzer von Wohnmobilen, in die ein Fiat-Ducato-Motor verbaut ist“, weit offen

Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs könnte auch für andere Verfahren, etwa gegen VW, relevant sein.
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Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen Beschluss wichtige Aussagen zur juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals getroffen. Demnach kann sich ein Händler nicht darauf berufen, dass ein Fahrzeug in einem anderen EU-Staat typengenehmigt ist, wenn ein österreichisches Gericht mithilfe eines Sachverständigen festgestellt hat, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist (2 Ob 102/23y). Das könnte auch für andere Verfahren relevant sein.

Konkret ging es in dem Fall um den Käufer eines Wohnmobils der Marke Fiat, der wegen einer illegalen Abschalteinrichtung vor Gericht gezogen war. Die Einrichtung reduzierte die Abgasrückführung teils unabhängig von Außen- oder Umgebungstemperatur erheblich oder stoppte sie ganz. Das Oberlandesgericht Linz sah darin einen Rechtsmangel, weil die unzulässige Abschalteinrichtung Auswirkungen auf die Typengenehmigung haben kann. Der beklagte Händler wandte sich daraufhin an den OGH und argumentierte, dass kein Mangel vorliege, weil die zuständige italienische Typengenehmigungsbehörde trotz Kenntnis aller Umstände die Abschalteinrichtung für zulässig erachte und daher kein Entzug der Zulassung drohe.

Drei wichtige Aussagen des OGH

Der OGH hat zwar die Revision des Händlers zurückgewiesen, aber dennoch drei wichtige Aussagen getroffen, betont Rechtsanwalt Michael Poduschka, der in diesem Fall den klagenden Autokäufer vertrat. Das Oberlandesgericht Linz hatte aufgrund eines Sachverständigengutachtens einen Minderwert von 30 Prozent angenommen und damit den Händler zur Rückzahlung von 30 Prozent des Kaufpreises verpflichtet. Dieser Wert sei vom OGH nicht infrage gestellt worden, so Poduschka.

Auch das Argument des Händlers, das Fahrzeug sei in Italien ohnehin typengenehmigt gewesen, ließ das Höchstgericht nicht gelten. Außerdem akzeptierte der OGH im vorliegenden Fall die zweijährige Verjährungsfrist für Rechtsmängel, die erst ab Kenntnis des Mangels zu laufen beginnt. Das ist das erste höchstrichterliche Erkenntnis in einem sogenannten Minderwertverfahren in Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

„Nach diesem Erkenntnis steht die Tür zu 30 Prozent des Kaufpreises für alle Besitzer von Wohnmobilen, in die ein Fiat Ducato Motor verbaut ist, weit offen“, sagte Poduschka. Besitzer eines betroffenen Wohnmobils könnten „relativ risikolos“ den Händler und wohl auch Fiat auf Rückzahlung von 30 Prozent des Kaufpreises klagen, so der Anwalt.

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