Diesel-Sammelkläger im Abseits?

eingetragen in: Legal 0

Mit Einzelklagen steigen Besitzer von Schummel-Dieselfahrzeugen besser aus als Sammelkläger. Der Oberste Gerichtshof sprach mehr als den seinerzeitigen Kaufpreis zu

Die Chance, dass die im VKI-Sammelverfahren am Landesgericht St. Pölten mit mickrigem Schadenersatz abgespeisten Kläger doch noch mehr zugesprochen bekommen, steigt. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seinem jüngsten Urteil zum VW-Schummeldiesel andere Maßstäbe angelegt als der Richter in St. Pölten Mitte Juli.

Laut dem Spruch mit der Aktenzahl 6Ob150/22K vom 18. August spricht der OGH einer Fahrzeughalterin, die ihren VW Tiguan im Frühjahr 2015, also kurz vor Ausbruch des Dieselskandals, erworben hatte, im Zuge der Rückabwicklung des Kaufs mehr Geld zu, als der Pkw vor acht Jahren gekostet hatte. Der Kaufpreis betrug seinerzeit 28.375 Euro: Jetzt bekommt die Frau allein von Volkswagen 23.700 Euro rückerstattet zuzüglich 5200 Euro an Vergütungszinsen.

Zug um Zug

Darüber hinaus muss auch der Händler 2500 Euro an Zinsen zahlen. Macht selbst nach Abzug des Benutzungsentgelts, das der Klägerin für die gefahrenen 50.000 Kilometer in Rechnung gestellt wurde, in Summe 31.500 Euro. Dieser Betrag wurde der Klägerin gegen Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen.

 

Hier gehts zum Artikel….