Einigung mit AK. Potenziell betroffen sind Kunden, die über ein Giro- und Onlinekonto verfügen, eine Kreditkarte erworben haben oder einen hypothekarisch besicherten Verbraucherkredit abgeschlossen haben.
Die BAWAG zahlt einem Teil ihrer Kundinnen und Kunden Geld zurück. Darauf hat sie sich mit der Arbeiterkammer (AK) geeinigt. Dem vorausgegangen waren Gerichtsurteile wegen rechtswidriger Klauseln der Bank. „Die BAWAG zahlt Entgelte auf Antrag zurück, dazu kommt eine pauschale Abgeltung von 50 Euro. Auch die Kosten für die Löschungsquittung von 130 Euro werden von der Bank rückerstattet. Viele Kunden können sich also nun zu viel bezahltes Geld zurückholen“, so die AK.
Bei den beanstandeten Geschäftsbedingungen ging es unter anderem um die Verrechnung von diversen Entgelten, etwa bei Einzahlungen am Automaten auf ein Fremdkonto sowie um Kosten für die Nachbestellung des PINs für Konto- und Kreditkarten. Weiters umfasst war die Verrechnung von Manipulationsentgelten und die Kosten für Kontoauszüge auf Papier.